Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Dezember 2024
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Siebers Maschinenbau u. Energietechnik GmbH & Co.KG (nachfolgend “Auftragnehmer“) und Geschäftskunden (nachfolgend “Auftraggeber”), unabhängig von Art und Umfang der Leistungen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungs- und Lieferumfang
- Der Auftragnehmer fertigt insbesondere Einzelteile und Bauteile aus Metall nach Spezifikation des Auftraggebers sowie schlüsselfertige Anlagen und Maschinen.
- Falls vereinbart, erbringt der Auftragnehmer zusätzliche Serviceleistungen, insbesondere: technische Beratung, Engineering, Elektroplanung, Montage oder Wartung
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. preise und zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Bearbeitungsgebühren an.
- Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen verlangen.
5. Lieferung, Lieferzeiten und Versand
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder technischer Störungen verlängern die Lieferfristen.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle technischen Daten, Zeichnungen und Produktionsunterlagen vollständig bereit.
- Für Fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Vorgaben haftet der Auftraggeber.
7. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung ist zulässig; Forderungen werden im Voraus abgetreten.
8. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nacherfüllung.
- Nach zweimaligem Fehlschlag kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten.
9. Haftung
- Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Keine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.
- Ausnahmen gelten bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich zu strikter Geheimhaltung technischer und kaufmännischer Informationen.
- Diese Pflicht gilt 5 Jahre nach Vertragsende fort.
11. Schutzrechte
- Rechte an bereitgestellten Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer.
- Keine Haftung für Schutzrechtsverletzungen, die durch Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
12. Serviceleistungen
- Serviceleistungen werden nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
- Zuschläge gelten außerhalb üblicher Geschäftszeiten.
- Der Auftraggeber stellt sichere Arbeitsbedingungen vor Ort sicher.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Personenbezogene Daten werden gemäß geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.